22.06.2005 - 9 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigte einstimmig die nachfolgende, von der Bezirksvorsteherin Frau Helga Efes, Frau Karin Schmitt-Promny für B`90/Die Grünen und Herrn Udo Mattes für die CDU-Fraktion am  23.5.2005  gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung einer Veränderungssperre § 14 Abs.1 und §16.Abs.1  BauGB zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage