22.06.2005 - 9 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser : AA 61/20 //Dez. III
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 22.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigte einstimmig die nachfolgende, von der Bezirksvorsteherin Frau Helga Efes, Frau Karin Schmitt-Promny für B`90/Die Grünen und Herrn Udo Mattes für die CDU-Fraktion am 23.5.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung einer Veränderungssperre § 14 Abs.1 und §16.Abs.1 BauGB zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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