14.03.2012 - 11 Bewohnerparken 'T' (Thomashofstraße)hier: Erwe...

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Beratung

 

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Beschluss:

 

Ohne Aussprache nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegende Straße:

  1.                                                           Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.
  2.                                                           Im erweiterten Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Die Straßen Lehmkülchen und Anliegerfahrbahn Passstraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

  1.                                                           Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.
  2.                                                           Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
  3.                                                           Die Einrichtung des erweiterten Bewohnerparkbereiches “T” soll schnellstmöglich erfolgen.
  4.                                                           Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
  5.                                                           Die Sonderparkberechtigung erhalten:
    1.                                                           Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,
    2.                                                           Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
    3.                                                            Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
  6.                                                           Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage