14.03.2012 - 13 Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süs...

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Beratung

 

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Beschluss:

 

Nach dem Wortbeitrag von Herrn Klopstein nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeldstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage