14.03.2012 - 3 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Günther, Abteilungsleiter vorbereitende Bauleitplanung,  stellt in einem Vortrag den aktuellen Sachstand dar.

Herr Bezirksvertreter Sittardt äußert sich für die SPD-Fraktion Laurensberg kritisch über die in den Gutachten dargelegten Auswirkungen auf den Menschen. Diese seien nicht ausreichend untersucht und geprüft worden. Die SPD lehnt die Änderung der Flächennutzung im Norden ab.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay für die Grünen-Fraktion im Stadtbezirk Richterich als auch Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny für die Grünen-Fraktion im Stadtbezirk Laurensberg bedanken sich für die gute Vorlage. Alle wichtigen Bereiche, auch die Auswirkungen auf den Menschen, seien ausführlich untersucht und bewertet worden. Durch mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen sei die Bevölkerung immer wieder informiert worden.  Alle nun in Frage kommenden Flächen sollen mit mindestens 11 Windkrafträdern installiert werden.

Herr Helmig, SPD, weist nochmals darauf hin, dass bei den Untersuchungen über die Standorte stets die Auswirkungen auf den Menschen im Mittelpunkt stehen sollten und vertritt die Auffassung, dass die Informationen breiter gestreut werden sollten, um allen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren. Seitens der Verwaltung, Herr Meiners, wird nochmals darauf hingewiesen, dass  der Mensch bei den Begutachtungen stets im Mittelpunkt stehe.

Herr Bezirksvertreter Rothe fordert für die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich die Durchführung einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung über die Veränderung der Standorte und Flächen im Norden.

Darüber hinaus fragt er konkret nach, welche simulierten Lärmwerte bei welchen angenommenen Standorten entstanden sind.

 

Herr Hahnbück vom Fachbereich Umwelt erläutert die simulierten Messungen am Beispiel der Fläche ‚Alter Heerler Weg/ Avantis’.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg fragt nach, warum eines der beiden Windkrafträder an die untere Grenze der Konzentrationsfläche gesetzt wurde. Herr Hahnbück erläutert hierzu, dass sich der Abstand zwischen den beiden Windkrafträdern an Empfehlungen orientieren, damit sich die Windkrafträder nicht in ihrer Effektivität behindern. Sowohl die Verringerung des Abstands als auch die Errichtung eines dritten Windkraftrades hätten diesen nachteiligen Effekt und wären damit unwirtschaftlich. Eine weitere Positionierung in Richtung Avantis sei nicht möglich, da auch hier geltende Immissionswerte für Mischgebiete nicht überschritten werden dürfen.

Herr Claßen bezweifelt, dass sich die geplanten Windparks in die Landschaft eingliedern werden.

 

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn weist für die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich auf die durch die zusätzlichen Konzentrationsflächen entstehende durchgängig verbaute Sichtachse mit Windkrafträdern hin.

Auch dürfe es zu keiner Zusammenlegung beider Flächen des Teilabschnitts B kommen.

Darüber hinaus befürchte er durch die Bebauung negative Auswirkungen für den Verkauf der Grundstücke des geplanten Wohnbaugebiets Richtericher Dell. Die SPD-Richterich beantragt ebenfalls die getrennte Abstimmung über beide Konzentrationsflächen.

Herr Günther weist darauf hin, dass die Planung des neuen Wohnbaugebiets bei den weichen Standortkriterien Berücksichtigung gefunden hat. Darüber hinaus wurde gutachterlich festgestellt, dass der Bau von Windkrafträdern keine Wertminderung, sondern unter Umständen lediglich eine zeitliche Verzögerung im Verkauf bewirkt.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvetreter Rothe erklärt Herr Günther, dass eine getrennte Abstimmung über beide Konzentrationsflächen problematisch bzgl. der nachzuweisenden Gesamtkonzentrationsfläche der Stadt sei.

Auf Nachfrage inwieweit man die Städteregion Aachen intensiver in die Planungen mit einbinden könne, stellt die Verwaltung klar, dass ein regelmäßiger Austausch mit der Städteregion erfolgt; allerdings kann diese den Entwicklungsprozess nur begleiten und nicht lenken.

Seitens der Bezirksvertretungen wird der Antrag gestellt, eine Splittung der Abstimmung dahingehen herbeizuführen, dass nur über den Teilbereich abgestimmt wird, der die Bezirksvertretung Laurensberg und Richterich betreffe.

Herr Günther erklärt hierzu, dass eine getrennte Abstimmung über beide Konzentrationsflächen problematisch bzgl. der nachzuweisenden Gesamtkonzentrationsfläche der Stadt sei.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne lässt zunächst für jede Bezirksvertretung über den Antrag der

SPD auf Splittung der Abstimmung nach Teilabschnitt A und B abstimmen.

Dieser wird von der Bezirksvertretung Laurensberg mit 7-Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mehrheitlich zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat mehrheitlich, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie mehrheitlich dem Planungsausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Sie beauftragt die Verwaltung, zeit- und ortsnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu den nunmehr festgelegten neuen Konzentrationsflächen „Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg“ durchzuführen und dabei auch die Standorte der Windkraftanlagen aufzuzeigen.

 

Abstimmunsergebnis:

Zustimmung:   7

Ablehnung:     4

Enthaltungen: 1

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