23.11.2005 - 6 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreterin Lieck nahm wegen Befangenheit nicht an der Beschlussfassung teil.

 

Für die CDU-Fraktion bat Bezirksvertreter Krenkel um Auskunft, inwieweit durch die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung die Bezirksvertretung auf Mitspracherechte bei der Verlagerung der Kleingartenanlagen aufgebe.

 

Herr Fröhlke erläuterte kurz den Inhalt des Beschlusses und führte aus, dass die Bezirksvertretung im weiteren Verfahren zu beteiligen sei. Mit dem heutigen Beschluss werde lediglich sichergestellt, dass die Stadt bei Veräußerungsabsichten ein erstes Zugriffsrecht habe.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigte die folgende, von Frau Efes als Bezirksvorsteherin und Herrn Mattes als Mitglied der Bezirksvertretung am 11.11.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Lau­rensberg folgende Entscheidung:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg.

 

 

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Anlagen zur Vorlage