23.05.2012 - 8 Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser dem Rat der Stadt mehrheitlich empfehle, laut Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Ratsfrau Moselage erklärt stellvertretend für die FDP-Fraktion, dass diese der Gestaltungssatzung nicht zustimmen werde. Sicherlich müsse es einen Rahmen für Bebauung geben, allerdings stelle die Satzung einen enormen Eingriff in die Freiheit des Bürgers auf Gestaltung seines Privatgrundstückes dar und nehme damit jedem Grundstück seine Individualität.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei sieben Gegenstimmen und vierzehn Enthaltungen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage