23.05.2012 - 5 Entscheidungsbefugnis zur Leistung über- und au...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:

bis 500 €              Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“

bis 2.500 €              Fachbereichsleiter FB 20

bis 30.000 €              Kämmerin der Stadt Aachen

ab 30.000 €              Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze).