23.05.2012 - 20 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Genehmigung der am 30.04.2012 getroffenen

 

„Dringlichkeitsentscheidung

 

Gemäß § 60 Abs.1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2012 um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung.

 

gez. Philipp                                          gez. Baal                                          gez. Höfken

Oberbürgermeister                            CDU-Fraktion                                          SPD-Fraktion

 

gez. Schmitt-Promny                            gez. Helg                                          gez. Begolli

Fraktion Die Grünen                            FDP-Fraktion                                          Fraktion Die Linke“

 

gemäß § 60 GO zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.

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