09.05.2012 - 7 VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 - Stiftstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hildersperger erläutert den Bebauungsplan.

 

In der sich anschließenden Erörterung des Themas, an der Frau Conradt, Frau Diepelt und

Frau Gaube teilnehmen, werden Fragen zum Sortiment und hinsichtlich Auswirkungen auf die Kaufkraft gestellt. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

„Im Bereich C&A ist ein Kerngebiet festgesetzt, das bedeutet, dass alle zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente dort zulässig sind.

Der Investor beabsichtigt, dass außer der nach wie vor ansässigen C&A-Nutzung im Erdgeschoss ergänzender kleinteiliger Einzelhandel und Gastronomie (mit Außengastronomie) untergebracht werden soll. Die einzelnen Mieter stehen noch nicht fest.“

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 – Stiftstraße /

Promenadenstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage