27.06.2012 - 11 Änderung der Elternbeitragssatzung für den Besu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Wilms berichtet als Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser mit großer Mehrheit die Satzung beschlossen habe. Sie wolle darauf hinweisen, dass die Beitragsverteilung nun in sozialer Hinsicht noch gerechter verteilt worden seien. So beginne die Beitragsgrenze nicht mehr ab einem Jahreseinkommen von 16.000 Euro, sondern erst ab 25.000 Euro. Von dieser Anhebung profitieren ca. 46 % der Kinder und Eltern.

 

Noch vor einigen Jahren hätte die SPD-Fraktion dieser Verwaltungsvorlage aus sozialpolitischen Gründen bestimmt zugestimmt, so Ratsherr Künzer stellvertretend. Mittlerweile habe sich die gesellschaftspolitische Wirklichkeit, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Situation der Familien, nachteilig entwickelt, weshalb die SPD sehr früh auf allen Ebenen, auf denen der Staat Verantwortung organisiere, Entscheidungen zu Familienentlastung getroffen habe. Dies habe dazu geführt, dass ebenfalls auf kommunaler Ebene das Thema in die Haushaltsberatungen aufgenommen worden sei. Durch diese Aktivitäten sei der Deckel bei den Elternbeiträgen kommunal angehoben worden, so dass auch in Aachen Familien die Kitas nutzen, in einem Umfang von 1,6 Millionen Euro entlastet worden seien. In der vorletzten Jugendhilfeausschusssitzung habe man erfahren können, dass seit einigen Jahren wesentlich mehr Elternbeiträge generiert werden, als im Haushalt abzulesen gewesen sei. Die sozialpolitische Maßnahme, die heute zu beschließen sei, habe einen Umfang von 300.000 Euro.

Hätte der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechend dem Vorschlag der SPD-Fraktion entschieden, das beitragsfreie Kindergartenjahr beizubehalten, statt von hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln die Tagespflege zu finanzieren, und damit daran festgehalten,

Familien in Aachen weiterhin im gleichen Maße zu fördern und erst in den nächsten Haushaltsberatungen weitere Beitragsentlastungen vorzunehmen, wäre die SPD-Fraktion heute bereit, dieser Satzungsänderung zuzustimmen. Zudem werde die angekündigte Entlastung, durch den Satzungsvorschlag teilweise wieder zurückgenommen, da Eltern, die knapp an den Beitragsstufen liegen, im Prinzip eine Beitragserhöhung erfahren. So werde eine Familie, die 25.001 Euro brutto verdiene, einen 400 Euro höheren Beitrag zahlen müssen, weil sie nicht mehr ihr Einkommen so wie vom Finanzamt ausgerechnet angeben könne. Damit setze man ein absolut falsches Signal.

 

Bürgermeisterin Scheidt, Fraktion Die Grünen, erklärt, dass mit der Satzungsänderung und der damit einhergehenden Anhebung der Beitragsgrenze dem in der Sozialpolitik geltenden Motto „schwache Schultern, starke Schultern” Rechnung getragen werde. Insgesamt seien nun fast 50 % aller Familien, deren Kinder die Kindertagesstätte oder die Offene Ganztagsschule besuchen, von allen Beiträgen freigestellt werden. Damit müsse man, sofern man unter der Beitragsgrenze liege, immerhin zehn Jahre lang keine Beiträge für die Betreuung der Kinder aufzubringen. Dies sei eine enorme Leistung. Sicherlich sei Bildung von Anfang an beitragsfrei zu stellen, dies ließe sich aber momentan nicht umsetzen.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, merkt an, dass ein fairer Umgang mit Familien gleichzeitig bedeute, eine Haushaltspolitik zu betreiben, die Familien und Kinder schütze und die Schwächeren im Vergleich zu den Stärkeren begünstige. Genau dies geschehe hier, indem man trotz des Haushaltsdefizites und trotz des drohenden Nothaushaltes Familien deutlich entlaste, indem man die zweite Einkommensstufe bis 25.000 Euro ohne Übergang komplett frei stelle.

Das von Ratsherrn Künzer beschriebene Problem der Grenzhaushalte sei nicht sozialpolitischer Natur sondern liege in der Grenze selbst. Egal, wo diese Grenze gezogen werde, gebe es stets jemanden, der hierdurch negativ betroffen sei.

Zum Begriff des Einkommens verweist Ratsherr Baal auf § 3 der Satzung, in dem der Einkommensbegriff definiert ist. Einkommen sei danach die Summe der positiven Einkünfte und nicht, wie im Steuerrecht allgemein üblich, der Gesamtbetrag der Einkünfte. Grund hierfür sei, dass Steuerpflichtige, die ihr Einkommen mindern, weil sie aufgrund von Investitionen Verluste erzielen, nicht einseitig begünstigt werden. Hierdurch seien ebenfalls die Werbungskosten abzugsfähig. Allerdings seien die Kinderbetreuungskosten nach Gesetz keine Werbungskosten, sondern Werbungskosten gleich Sonderausgaben, welche jedoch erst nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Es gelte, sich zu entscheiden, ob man eher für einen verkürzten Einkommensbegriff bevorzuge, was für die Verwaltung ebenfalls sehr einfach sei, damit aber Gefahr laufe, Einkunftsmillionäre, die Verlustobjekte haben, in der niedrigsten Beitragsstufe wieder zu finden oder ob man den hier gewählten Weg über eine konkrete Formulierung in der Satzung wähle, was seiner Ansicht nach durchaus vertretbar sei.

Sicherlich bestehe auch die Möglichkeit, von Seiten der SPD-Fraktion einen Antrag auf Erhöhung der Beitragsgrenze zu stellen. Dieser sei jedoch bis heute nicht geschehen.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, betont, dass das politische Ziel, ebenso wie bei der SPD-Fraktion, die Gebührenfreiheit von Bildung sei. Aus diesem Grunde müsse er Ratsherrn Künzer auch dahingehend Recht geben, dass die Entscheidung auf kommunaler Ebene, das eigen eingeführte beitragsfreie Kindergartenjahr zu streichen, weil das Land nun seinerseits Mittel hierfür zur Verfügung stelle, nicht die glücklichste gewesen sei. Allerdings könne man deshalb die vorliegende Satzungsänderung nicht grundsätzlich ablehnen. Sicherlich sei das verfolgte Ziel damit noch nicht erreicht, aber immerhin sei ein Schritt in die richtige Richtung getan. Deshalb werde die Fraktion Die Linke dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ratsherr Haase erklärt stellvertretend, dass die SPD-Fraktion durchaus bereit sei, der Satzung zuzustimmen, wenn von Seiten der Mehrheitsfraktionen die klare Aussage gemacht werde, in einem Stufenplan die Einkommensgrenzen weiter nach oben zu setzen, so dass man sich in absehbarer Zeit einem Modell nähere, nach dem der Kindergarten in Aachen gebührenfrei sei. Begrüßenswert wäre dann natürlich, wenn Land und Bund entsprechende Zuschüsse zahlen. Die Beitragsfreiheit des ersten Kindergartenjahres sei ein seinerzeit gemeinsam formuliertes Ziel, welches von der SPD-Fraktion weiterhin verfolgt werde. Da sich die Mehrheitsfraktionen auch nicht bereit zeigen, die Gebührenfreiheit schrittweise, aber natürlich immer vorbehaltlich des Haushaltes, durchzusetzen, werde die SPD-Fraktion bei der Ablehnung des Antrages bleiben.

 

Auch die FDP-Fraktion setze sich für die Gebührenfreiheit von Kinderbetreuungsplätzen ein, sie sei sich aber auch bewusst, dass diese Forderung derzeit einfach nicht umsetzbar sei, so Ratsfrau Opitz stellvertretend. Deshalb werde die FDP-Fraktion dem Beschlussentwurf zustimmen.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist abschließend noch einmal auf die schlechte Haushaltssituation hin, die die Beitragsfreiheit von Kinderbetreuungsplätzen schlichtweg nicht zuließe. Das ändere nichts daran, dass die Politik der CDU-Fraktion Kindervorrangpolitik sei und bleibe. Trotzdem mache die CDU-Fraktion lieber klare Ansagen, wenn die etwas umsetzen könne und verspreche nichts, was nicht umsetzbar sei.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei 15 Gegenstimmen mehrheitlich die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), geändert durch den 2. Nachtrag vom 12.10.2011 in der vorgelegten neuen Fassung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage