27.06.2012 - 8 Aufgabenabgrenzung Städteregion Aachen / Zweckv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister führt aus, dass zur eingereichten Vorlage eine Synchronvorlage gleichlautend im Städteregionstag eingebracht worden sei, so dass von einer konsensualen Entscheidung auszugehen sei.

 

Die CDU-Fraktion freue sich über die Vorlage und werde ihr entsprechend zustimmen, so der Fraktionsvorsitzende, Ratsherr Baal. Bereits jetzt seien Bedenken, die noch in der letzten Ratssitzung geäußert worden seien, durch die Verwaltung ausgeräumt worden. Man sei zuversichtlich, dass die weiteren noch zur Beratung anstehenden Punkte bis zum September abschließend geklärt und in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt vorgelegt werden können.

 

Auch die SPD-Fraktion unterstütze den Antrag in der Variante B, so Ratsherr Schultheis stellvertretend. Es sei in der Tat ein pragmatischer Ansatz, den es weiter zu verfolgen gelte.

 

Ratsfrau Griepentrog begrüßt als Sprecherin stellvertretend für die Fraktion Die Grünen ebenfalls den hier gefundenen Lösungsansatz. Nichtsdestotrotz wolle sie um eine Klarstellung dahingehend bitten, dass hier nicht, wie auf Seite 130 dargestellt, die Aufgabe der AGIT zur Gänze übernommen werden, sondern lediglich die der Regionalagentur NRW. 

 

Der Oberbürgermeister räumt ein, dass die Formulierung hier nicht eindeutig worden sei. Selbstverständlich sei hier die Regionalagentur gemeint, nicht die AGIT in Gänze. Im Übrigen bespreche man derzeit detailliert Aufgabenabgrenzungen und Übertragungen und sei hier auf einem guten Weg. Insofern sei zu erwarten, dass in absehbarer Zeit weitere Beschlüsse zu diesen Themen folgen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat nimmt die Ausführungen zu den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen Herrn Städteregionsrat Etschenberg und Herrn Oberbürgermeister Philipp zur Kenntnis und erwartet im September 2012 eine Vorlage zu den grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses zwischen Stadt und Städteregion, die einheitlich in den Stadtrat und in den Städteregionstag eingebracht werden soll.

 

Zu der konkreten Frage der Abgrenzung von übertragenen Aufgaben, bei denen aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen von Anlage 2 des Aachen-Gesetzes einerseits und dem Entwurf der Satzung zur Gründung des Zweckverbandes Region Aachen andererseits zukünftige Konflikte befürchtet wurden, beschließt der Rat in gleicher Weise wie der Städteregionstag:

 

Der Rat bestätigt, dass es sich bei den beschriebenen Aufgaben in Anlage 2 des Aachen-Gesetzes um Aufgaben handelt, die vor Oktober 2009 einvernehmlich durch den Zweckverband Städteregion Aachen wahrgenommen wurden (Vergangenheitsbetrachtung).

 

Zur Vermeidung eventueller Aufgabendoppelungen zwischen der Städteregion Aachen und dem künftigen Zweckverband Region Aachen anerkennt er eine Regelung, derzufolge bei festgestellten Redundanzen das entsprechende Aufgabenfeld im Sinne einer Stärkung der regionalen Ebene vorrangig durch den Zweckverband Region Aachen wahrgenommen werden soll (‚Zukunftsbetrachtung’).

 

Den Vertretern der Stadt im Zweckverband Region Aachen obliegt in diesen Fällen die Interessenvertretung der Position der Stadt Aachen.