27.06.2012 - 5.1 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Kref...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die zu diesem Punkt eingereichte, ergänzende Tischvorlage.

Der Planungsausschuss empfehle dem Rat der Stadt einstimmig, dem Beschlussvorschlag zu folgen, so der Ausschussvorsitzende Ratsherr Baal.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur. II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebau­ungsplan gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

?         Im Rechtsplan wird die Festsetzung des Lärmpegelbereichs IV reduziert auf die der Krefelder Straße zugewandte Seite der überbaubaren Fläche, für den unmittelbar an­grenzenden Bereich wird Lärmpegelbereich III festgesetzt. In den Schriftlichen Fest­setzungen wird das Schalldämmaß von 30 dB für Büroräume entsprechend ergänzt.

?         In den Schriftlichen Festsetzungen wird der Punkt 3 – Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – dahingehend geändert, dass offene Stellplätze inner­halb der gesamten überbaubaren Fläche zulässig sind, während in dem unmittelbar an der Krefelder Straße gelegenen Teil der überbaubaren Fläche offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen unzulässig sind.

Er beschließt weiterhin die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Tivoli-Stadion, Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und Stadionparkhaus in der so geänderten Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage