14.04.2005 - 10 Im Grüntal von Austraße bis Stichweg Nellessens...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Hugot fragt nach, warum der Anliegerbeitrag so hoch sei, obwohl die Straße nur wegen der Kanalbaumaßnahme neu ausgebaut worden sei. Hierzu antwortet Herr Hansen als Vertreter der Verwaltung, dass satzungsgemäß der Beitragssatz für eine Anliegerstraße festgesetzt worden sei.

Frau Nacken ergänzt, dass die Festsetzung der Beitragshöhe auf eine Kategorisierung der Straßen in Hinsicht auf ihre Verkehrsbedeutung erfolge.

 

Die Frage des Herrn Beckers, ob sich die Forderung der Anwohner auf eine Gehwegwiederherstellung in Asphalt kostenmäßig ausgewirkt habe, wird von Herrn Kühn mit dem Hinweis beantwortet, dass die Verwaltung für Asphalt oder Plattenbelag jeweils gleiche Kosten veranschlagt hätte.

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage -Im Grüntal von Austraße bis Stichweg Nellessenstraße - zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig