19.06.2012 - 2 Abweichungsmöglichkeiten von der Forderung 10 m...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 19.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Die Mehrheitsfraktionen legen einen geänderten Beschlussvorschlag vor, der von Frau Scheidt erläutert wird.
Nach der Neuregelung der Abweichungsmöglichkeiten möchte der Kinder- und Jugendausschuss frühzeitig in jedem Einzelfall beteiligt werden. Eine jährliche Information über Zu- und Abgänge, wie von Herrn Künzer vorgeschlagen, reicht nicht aus.
Aufgrund des geänderten Beschlussentwurfes ist die Neuregelung der Abweichungsmöglichkeiten wie folgt:
1. Zum Spielen freigegebene Schulhöfe im 500 m fußläufigen Bereich können angerechnet werden.
2. Frei zugängliche Waldflächen die im öffentlichen Besitz sind, oder festgesetzte öffentliche Grünflächen im 500 m fußläufigen Bereich, können angerechnet werden.
3. Verkehrsberuhigte Bereiche und Verkehrsflächen mit eindeutig überwiegender Aufenthaltsfunktion innerhalb des Wohngebietes können mit ihrer Fläche, die über das für die Erschließung notwendige Maß hinausgehen, angerechnet werden.
4. Die Anrechnung der unter 1-3 genannten Flächen erfolgt in ihrer tatsächlichen Größe und führt zu einer Reduzierung der 10 m² Forderung um maximal 50 %.
5. Kann auch die um 50 % reduzierte öffentliche Spielfläche in stark verdichteten, durch Geschosswohnungsbau gekennzeichneten Bereichen nicht geschaffen werden, so kann auf der Grundlage der durchschnittlichen m² Kosten von öffentlichen Spielplätzen der letzten 3 Jahre jeder nicht realisierbare Quadratmeter Spielfläche finanziell ausgeglichen werden.
Hierüber entscheidet der Kinder- und Jugendausschuss im Einzelfall.
6. Dieses Geld fließt zweckgebunden in einen zu schaffenden Kinderspielplatzfonds und wird ausschließlich zur Aufwertung von öffentlichen Kinderspielplätzen/öffentlichen Grünflächen oder zum Spielen freigegebene Schulhöfe verwandt.
Beschluss:
Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Neuregelung der Abweichungsmöglichkeiten wird wie in der Vorlage dargelegt beschlossen. Zu Punkt 5 wird allerdings der Satz angefügt: ...Hierüber entscheidet der Kinder- und Jugendausschuss im Einzelfall.