13.06.2012 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 13.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr J. aus Aachen moniert in der Bürgerfragestunde, dass seine am 09.05.2012 gestellte Zusatzfrage seitens der Verwaltung noch nicht beantwortet wurde und bittet, dies nachzuholen.
Die Frage lautete:
Was ist der eigentliche Grund für die Änderung der Wasserführung des Wildbaches?
Eine schriftliche Beantwortung der Frage wurde zugesichert.
Herr J. stellte weiterhin die Frage, warum die Namensgebung für den Wildbach angeblich falsch sei. Diesbzgl. Erfolgt ebenfalls eine schriftliche Beantwortung.
Frau B. stellt ebenfalls die Frage, wo geschrieben stünde, dass der als Wildbach bezeichnete Arm des Gewässers angeblich nicht der Wildbach sei.
Herr Krenkel erklärt in diesem Zusammenhang, dass die geklärt werden müsse und bittet die Verwaltung, der Frage nachzugehen.
Weiterhin fragt Frau B. nach, weshalb in der Verwaltungsvorlage von einem Schutz vor Hochwasser die Rede sei.
Herr Krenkel erläutert hierzu, dass seiner Kenntnis nach bisher kein Hochwasser eingetreten sei; allerdings ergäbe sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz eine Schutzverpflichtung präventiver Art vor einem evtl. Hochwasser.
Herr S. aus Aachen stellt eine Frage zum Thema Recyclinghof. Er wurde durch den Vorsitzenden gebeten, diesbzgl. Die Ausführungen zu TOP 6 abzuwarten, da die Frage dann geklärt werde.
Herr v.H. bittet um Beantwortung seine Frage, was geschehen müsse, damit der Wildbach im alten Flussbett verbleiben kann. Er wurde seitens des Vorsitzenden auf die Beratung zu TOP 4 verwiesen.
Herr B. bittet um schriftliche Erläuterung der Gefahrenlage am Wehr in der Brunnenstraße sowie um Klärung der Frage, was mit evtl. bestehenden Wasserrechten geschehen werde.
Eine schriftliche Beantwortung wird durch die Verwaltung erfolgen.
Herr R. stellt die Frage, was der Grund für die Absenkung des Wildbaches sei und wie der Bestandsschutz für bestehende Anlagen der Anwohner gewährleistet werde.
Die Fragen werden schriftlich durch die Fachverwaltung beantwortet werden.
Weitere Fragen wurden nicht gestellt; schriftliche Fragen liegen nicht vor.