23.06.2005 - 7 Fahrzeugförderung 2005 gemäß § 13 ÖPNVG NRW (AV...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser : AVV
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 23.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Sistenich beziffert den Zuschussbetrag des Landes für die Fahrzeugförderung für dieses Jahr auf rd. 1,6 Mio. Euro. Vorgeschlagen werde die Förderung der Beschaffung von insgesamt 36 Fahrzeugen einschließlich der beiden Doppelgelenkbusse. Entgegen anders lautender Hinweise gebe es keine spezielle Förderung des Landes zur Feinstaubverringerung. Der AVV lege daher die Priorität auf die Neubeschaffung von Fahrzeugen mit entsprechenden Filtern, weil dies effektiver sei, als vorhandene Fahrzeuge nachträglich mit Filtern auszustatten.
Beschluss:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den
Fördermaßnahmen gemäß § 13 ÖPNVG NRW in der dargestellten Weise grundsätzlich
zu.
Hinsichtlich der noch offenen
Abstimmungsnotwendigkeiten sind – um die Förderung zeitgerecht abwickeln zu
können – die Fördermaßnahmen bzw. die Förderanteile nach den sich daraus
ergebenden Änderungserfordernissen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.