23.06.2005 - 7 Fahrzeugförderung 2005 gemäß § 13 ÖPNVG NRW (AV...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Sistenich beziffert den Zuschussbetrag des Landes für die Fahrzeugförderung für dieses Jahr auf rd. 1,6 Mio. Euro. Vorgeschlagen werde die Förderung der Beschaffung von insgesamt 36 Fahrzeugen einschließlich der beiden Doppelgelenkbusse. Entgegen anders lautender Hinweise gebe es keine spezielle Förderung des Landes zur Feinstaubverringerung. Der AVV lege daher die Priorität auf die Neubeschaffung von Fahrzeugen mit entsprechenden Filtern,  weil dies effektiver sei, als vorhandene Fahrzeuge nachträglich mit Filtern auszustatten.

 

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Fördermaßnahmen gemäß § 13 ÖPNVG NRW in der dargestellten Weise grundsätzlich zu.

Hinsichtlich der noch offenen Abstimmungsnotwendigkeiten sind – um die Förderung zeitge­recht abwickeln zu können – die Fördermaßnahmen bzw. die Förderanteile nach den sich daraus ergebenden Änderungserfordernissen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an­zupassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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