30.08.2012 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 - Kaise...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

(Dieser TOP wurde gem. Beschluss in TOP I/1 nach TOP I/3 beraten.)

 

Frau Nacken berichtet zum Sachstand. Auf dem Gelände der Kaiserplatzgalerie würden mit einem Bagger Grabungsarbeiten durchgeführt. Dies führe zu Nachfragen. Nach wie vor gebe es keinen Kaufvertrag. Die archäologisch begleiteten Arbeiten würden auf Veranlassung des potentiellen Investors durchgeführt, der hierdurch versuche, sich Klarheit über das Ausmaß der archäologischen Arbeiten zu verschaffen. Mit dieser Berichterstattung sei die Verwaltung nun dem Auftrag nachgekommen, den Ausschuss zu informieren.

 

Herr A. Müller richtet an Frau Nacken die Fragen, ob

1. dem Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes keine juristischen Bedenken entgegenstehen,

2.  die Grabungen auf Initiative des Investors durchgeführt werden oder die Kosten von der Stadt Aachen getragen werden.

 

Zu Frage 1. teilt Frau Nacken mit, der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes könne ohne juristische Bedenken gefasst werden; zu 2. erklärt sie, der Investor zahle die Grabungen, die in Abstimmung mit dem Landesamt durchgeführt würden und notwendig seien, da man mit dem „Boden“ auf diesem Gebiet noch keine Erfahrungen hätte.

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