06.09.2012 - 11 Vennbahnweg - Kombinierter Rad-/Gehweg auf der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Als Vertreter der SPD-Fraktion begrüßt Herr B. Krott den Lückenschluss im Verlauf des Vennbahnweges. Aufgrund der Presseberichte über steigende Unfallzahlen auf der Vennbahntrasse sollte jedoch geprüft werden, ob der gemeinsame Geh-/Radweg statt mit 2,50 m besser mit 3,00 m Breite zuzüglich der Bankette von jeweils 0,50 m ausgebaut werden sollte. Im Verlauf der gesamten Trasse fehlten Hinweisschilder zu den nächstliegenden Rettungspunkten, obwohl es in der Praxis schwierig sei, den Standort zu lokalisieren.
Für die Verwaltung führt Frau Poth aus, dass aufgrund einer Anregung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Frage der Breite des gemeinsamen Geh-/Radweges geprüft worden sei. Die aktuellen Richtlinien würden tatsächlich eine Breite von 3,00 m empfehlen, die Planung für den betreffenden Abschnitt sei jedoch vor Inkrafttreten dieser Empfehlungen erstellt worden. Die Grundstückssituation lasse eine Verbreiterung auf 3,00 m zu. Allerdings müsse mit Mehrkosten in Höhe von ca. 20.000,00 Euro gerechnet werden, die jedoch je nach Ausschreibungsergebnis noch im Rahmen des Finanzierungsansatzes liegen könnten. Auf die Bankette entlang der asphaltierten Fläche könne nicht verzichtet werden, da diese als Widerlager für die Asphaltfläche und somit der Stabilisierung dienten. Aufgrund der aktuellen Bewertung solle ein Ausbau mit einem 3,00 m breiten Asphaltstreifen vorgenommen werden. Herr Müller ergänzt, dass eine weitergehende Beschilderung des Vennbahnradweges in Vorbereitung sei. In diesem Zusammenhang könnte auch die Einrichtung von Rettungspunkten geprüft werden.
Auf die Frage des Herrn Koch von der FDP-Fraktion, ob der Ausbau mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche denkbar sei, antwortet Frau Poth. Demnach sei dies zwar technisch möglich, verursache aber erhebliche Nutzungsnachteile und einen deutlich höheren Unterhaltungsaufwand. Demgegenüber sei der ökologische Vorteil nur minimal, da bei einem 3,00 m breiten Asphaltstreifen das Niederschlagswasser in den Nebenanlagen versickert werden könnte.
Herr Klopstein von der Fraktion Die Linke erinnert an eine Frage aus der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hinsichtlich der Verwendung des grünen Pfeils zum Abbiegen vom Eisenbahnweg in die Philippsstraße. Hierbei komme es zu Sichtbehinderungen zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern.
Für die Fraktion Grüne schlägt Herr Ferrari vor, einen Ausbau der Trasse mit 3,00 m Breite zu realisieren, soweit sich daraus keine wesentlichen Mehrkosten ergeben würden. An einer sich anschließenden Diskussion über die möglichen Mehrkosten eines geänderten Ausbaus beteiligen sich die Herren Janßen, Servos, B. Krott und Frau Breuer. Frau Nacken weist darauf hin, dass im Falle einer Ausschreibung das Verfahren lediglich bei einer mindestens 20%igen Kostenüberschreitung aufgehoben werden könne. Die Mehrkosten in Höhe von 20.000,00 Euro seien aber in Relation zu den Gesamtkosten zu vernachlässigen.
Herr März warnt davor, aus finanziellen Gründen die Sicherheit der Nutzer der Vennbahntrasse in Frage zu stellen. Schließlich habe sich gezeigt, dass die bisherigen Trassenabschnitte zu schmal für die heutige Nutzungsintensität seien. Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Servos, gibt zu Protokoll, dass es bei der Beschlussfassung über den auf 3,00 m verbreiterten Geh-/Radweg nicht um die Schaffung eines Premium-Radweges, sondern um die Gewährleistung der Fußgängersicherheit gehe.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau des kombinierten Geh- und Radweges (Vennbahnweg) am Eisenbahnweg von Philipsstraße bis zu den Aachen Arkaden auf der Grundlage der Pläne 2010_040_L1 und 2010_040_L2 unter Berücksichtigung einer 3,00 m breiten asphaltierten Wegefläche.
Anlagen zur Vorlage
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