24.10.2012 - 8 VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 - Stif...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 – Stiftstraße/ Promenadenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße gemäß §10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage