04.10.2012 - 10 VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 - Stiftstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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