04.10.2012 - 13 Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Frau Schlick legt dar, dass aus dem Bezirk die Anregung gekommen sei, den Adalbertsteinweg in den Planbereich einzubeziehen, um dem hier existierenden Problem der Wohnungsprostitution entgegenwirken zu können.

 

Frau Melcher erläutert hierzu, dass das Instrument des Bebauungsplanes nicht geeignet sei, um illegalen Nutzungen Einhalt zu gebieten, hier wäre eher ordnungsbehördliches Eingreifen notwendig.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

Reduzieren

Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 - Elsassstraße -  zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage