04.10.2012 - 14 Bebauungsplan Nr. 947 - Jülicher Straße / Wurmb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Plum erläutert Herr Kriesel, dass für den 5-geschossigen Betonskelettbau im Plangebiet Bestandschutz bestehe, im Falle einer Neubebauung allerdings solle sich diese nach Auffassung der Verwaltung in die vorhandene städtebauliche Struktur einfügen. Der Bebauungsplan setze daher nur die Art der Nutzung fest, Höhen und Kubatur würden dann nach §34 BauGB beurteilt werden.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man nach wie vor eine Entwicklung von studentischem Wohnen an diesem Standort für wünschenswert halte. Der Bedarf sei unzweifelhaft gegeben und hier hätte die Möglichkeit bestanden, zeitnah ein Projekt umzusetzen. Dem Beschlussentwurf der Verwaltung könne man daher nicht zustimmen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 947 - Jülicher Straße / Wurmbach - in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage