23.10.2012 - 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszah...

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Beratung

Frau Knabe (FB 50) berichtet über die Verpflichtung der Stadt Aachen Übergangsheime für Flüchtlinge vorzuhalten, die das Land NRW den Kommunen zuweist. Sie erläutert die derzeitige äußerst schwierige Situation im Stadtgebiet und die absolute Notwendigkeit zur Schaffung neuer Unterkünfte, da die vorhandenen Kapazitäten erschöpft sind.

Sie erläutert die geplanten Umbauarbeiten in den städtischen Häusern in der Hansmannstraße 30 und 32, wonach in jedem Haus jeweils 7 Wohneinheiten von 55 bis 65 qm entstehen werden, die insgesamt ca. 45 Personen aufnehmen sollen. Es ist geplant die Häuser hauptsächlich mit Familien zu belegen.

Weiterhin berichtet sie, dass die bisherigen Übergangswohnheime alle unter sozialarbeiterischer Betreuung stehen und dies auch für die Hansmannstraße 30 und 32 vorgesehen sei.

Zudem erläutert sie die erforderliche Finanzplanung für dieses Objekt.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler unterbricht die Sitzung um 18.30 Uhr und gibt den Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit Fragen zu stellen.

Die Fragen, die aus einem Kreis von ca. 60 anwesenden, größtenteils sehr aufgebrachten, wohl ausschließlich aus der benachbarten Umgebung des geplanten Objektes kommenden Anwohnern, werden von Frau Knabe beantwortet.

 

Die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf wird um 19.25 Uhr fortgesetzt.

 

Seitens der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beteiligen sich an der anschließenden Diskussion die Bezirksbürgermeisterin, Herr Römer (CDU), Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Bruckmann (CDU), Herr Schäfer (SPD), Herr Plum (Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Bode (CDU).

 

Die Sitzung wird um 20.15 Uhr für 15 Minuten durch die Bezirksbürgermeisterin zur Beratung einer Beschlussfassung unterbrochen.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Grund der späten Einbindung der Bezirksvertretung und des damit einhergehenden Beratungs- und Klärungsbedarfs Vertagung.

Folgende Punkte sollen geklärt werden:

1.       Vorlage einer Konzeption und Darstellung in einem gesonderten Termin mit den Bürgern

2.       Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Betreuung, zum Beispiel Hausmeister

3.       Einrichtung eines festen Ansprechpartners bei Rückfragen

4.       Interventionsmöglichkeiten bei dauerhaften Konflikten durch Verringerung der Belegungszahlen.

Für den Fall, dass der Rat der Vertagung nicht zustimmen kann, soll die Empfehlung an obige Punkte angeknüpft werden.

Dieser Beschluss bzw. diese Empfehlung erfolgte einstimmig.