31.10.2012 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mi., 31.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
a)Schriftliche Fragen liegen nicht vor.
b) Mündliche Fragen:
Frage von Herrn Thomas Schmeink, 52076 Aachen-Schmithof, an die Verwaltung:
„Zu den Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen sind bei der Änderung des Flächennutzungsplanes Verfahrensfehler entgegen dem Bundes-Baugesetz gemacht worden. Wie wird die Stadt verfahren, wird das Verfahren wiederholt oder abgebrochen?“
Hierzu antwortet Herr Wiezorek, dass kein Verfahrensfehler entstanden ist. Die Gutachten sind eingeholt und veröffentlicht. Die Fragen werden im Rahmen des Verfahrens offengelegt und abgewägt.
Frage von Herrn Herbert Klinkenberg an die Verwaltung:
„Wie hoch wird der Flächenverbrauch bei der Konzentrationsfläche im Münsterwald tatsächlich sein?“
Herr Wiezorek antwortet, es gibt zum Flächenverbrauch zurzeit noch keine konkreten Festlegungen, sondern nur Vorschläge.
Frage von Herrn Volker Rubach an die Verwaltung:
„Die siebte Windkraftanlage soll in der Nähe der Inde vorgesehen sein. Geht die Trasse bis hin zum Naturschutzgebiet“?
Herr Wiezorek antwortet, es wird vom Naturschutzgebiet ein Mindestabstand von 300 m eingehalten. Die Fläche A 3 hat diesen entsprechenden Abstand. Wo konkret in dieser Fläche das Windrad hinkommt ist noch genau zu bestimmen. Die Erschließung ist nicht Sache des Flächennutzungsplanes. Die Trasse steht noch nicht fest, dies wird das Genehmigungsverfahren festlegen.
Frau Rubach an die Verwaltung:
„Ich setze mich für einen ausreichenden Abstand der Windkraftanlagen zum Naturschutzgebiet und den nächsten Wohnhäusern ein“.
Herr Wiezorek verdeutlicht, dass der neue Plan mit der neuen Fläche A 3 nunmehr maßgeblich ist. Darin sind alle Abstände hinsichtlich Lärmbelästigung und Schlagschatten eingehalten.
Frage von Herrn Eckhard Müller an die Verwaltung:
„Mir ist dies alles nicht deutlich, was nach der Errichtung der Windkraftanlagen noch vom Münsterwald übrig bleiben wird.“
Herr Wiezorek führt aus, dass dauerhaft ein Verlust an Wald von ca. 2,1 ha und temporär auch noch einmal 2,1 ha entstehen werden. Der Münsterwald selbst hat eine Gesamtfläche von 120 ha.
Zusatzfrage von Herrn Eckhard Müller an die Verwaltung:
„Unterstellt man einmal, dass der Flächenverbrauch sich vergrößern wird, was wird dann passieren?“
Herr Wiezorek antwortet, sollte sich der angenommene Flächenverbrauch vergrößern, wird sich automatisch die Ausgleichfläche vergrößern, also mehr Neuaufforstung entstehen.
Frage von Herrn Gossens an die Verwaltung:
„Wird das Verfahren für die Windkraftanlagen auch durchgeführt, wenn sich im Gutachten Fehler feststellen lassen?“
Herr Wiezorek antwortet, die Gutachten enthalten keine Fehler. Es gibt keine Erkenntnisse, die eine andere Wertung zulassen. Es wird keine Konflikte mit dem Bundes-Naturschutzgesetz geben.