21.11.2012 - 11 Übernachtungsabgabe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 21.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage:
-
FB 22/0009/WP16 Übernachtungsabgabe
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister berichtet von der Überlegung der Verwaltung, den Beschlussvorschlag teilen zu wollen und nur den in der Vorlage enthaltenen ersten Absatz zu beschließen und entsprechend zunächst die Satzung über die Erhebung der Übernachtungsabgabe rückwirkend aufzuheben, da der zweite Absatz heute nicht zwingend einem Beschluss zugeführt werden müsse.
Ratsherr Pilgram informiert als Vorsitzender der Finanzausschusses, dass dieser entsprechend der eben geschilderten Verfahrensweise beschlossen und sich zunächst nur für die rückwirkende Aufhebung der Satzung ausgesprochen habe. Der Ausschuss empfehle dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend zu verfahren.
Werde der Rat der Stadt bereits in der nächsten Sitzung über die Übernachtungsabgabesatzung ab 2013 befinden wollen, ohne dass eine Sitzung des Finanzausschusses stattgefunden habe dies habe man in der letzten Sitzung nicht eindeutig klären können werde Letzerer auf eine Beratung verzichten.
Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, fragt, ob die alte Satzung nach Verwaltungsmeinung nichtig oder rechtswidrig sei und ob die Steuerbescheide bestandskräftig seien oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.
Stadtkämmerin Grehling gibt an, dass die Verwaltung bei den Bescheiden einen grundsätzlichen Vorbehalt eingeräumt habe. Allerdings habe man sich in der Formulierung der Vorlage bewusst hinsichtlich der rechtlichen Bewertung ein wenig zurück gehalten, weil die Handhabe in den nordrheinwestfälischen Städten unterschiedlich sei. Das OVG habe der Stadt Köln bereits signalisiert, rückwirkend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass nur Privatleute herangezogen werden können.
Durch die Aufhebung der Satzung fehle die Rechtsgrundlage zum Behalten der Steuerzahlungen, die dann entsprechend zurückzuerstatten seien.
Der Oberbürgermeister ergänzt, dass die Rückerstattung an die Hotels erfolgen werde, die die Abgabe entsprechend weitergereicht haben. Leider ließe sich keine andere Verfahrensweise finden.
Er lässt über den ersten Teil des Beschlussentwurfes abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,5 kB
|