06.11.2012 - 4 Soziale Stadt Aachen-NordEhemaliges Straßenbahn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Futterlieb vom FB 02 stellt anhand einer Präsentation den Planungsstand zum ehemaligen Strassenbahndepot vor. Das Bauvorhaben bezieht sich auf eine Gebäudegesamtfläche von 7.360 m2 mit einem dazugehörigen Aussenareal von 15.480 m2.

3 Leitziele kennzeichnen die Projektidee:

-          Soziale Stabilisierung im Sinne einer Vernetzung sozialer Einrichtungen des Stadtteils Aachen Nord und insbesondere zwischen OT und Kreativbereich

-          Kulturelle und öffentliche Wirkung als Einladung zu Partizipation und kulturellem Handeln

-          Ansiedlung kleinerer Betriebe und damit ökonomische Aufwertung durch Schaffung von Arbeitsplätzen.

Es ist eine gemischte Nutzerzusammensetzung von Offener Tür über Jugendberufshilfe und Kinderschutzbund (DKSB), Kultur- und Theaterinitiativen bis hin zu gastronomischen Einrichtungen geplant. Als markante, bereits existierende Kooperationen nennt Frau Futterlieb die Zusammenarbeit der OT mit der FH Aachen, Fachbereich Maschinenbau als auch mit dem Atelierhaus Aachen. Das Gesamtunterfangen ist in 2 Bauabschnitte gegliedert und mit folgender Zeitschiene geplant:

12/2012Bauantrag

05/2013Auszug Mieter

08/2013Baubeginn 1. Bauabschnitt

04/2014Baubeginn 2. Bauabschnitt

12/2014Fertigstellung 1. Bauabschnitt

11/2015Fertigstellung 2. Bauabschnitt

Der Kostenrahmen gestaltet sich wie folgt:

- 1. Bauabschnitt3.066.255,- €

- 2. Bauabschnitt6.325.364,- €

- 9.391.619,- €

Nächste Arbeitsschritte sind die Organisation der Zwischennutzung durch verschiedene Kulturinitiativen bis 08/2013 als auch die Entwicklung eines Betreiber-, Nutzungs- und Marketingkonzepts.

Klärend erläutert Herr Lennartz, dass die Auslagerung der OT als Temporärbau (Containerlösung) auf dem Gelände des Strassenbahndepots mit einer Dauer von 30 Monaten geplant ist. Die entstehenden Kosten sind mit  210.000,- € kalkuliert, jedoch nicht enthalten im Bauförderbudget von rund 9,4 Mill. €. Herr Begaß, FB-Leiter der Wirtschaftsförderung, bestätigt, dass die ESF-kofinanzierten Landesmittel lediglich für investive Maßnahmen vorgesehen sind, ergo die Auslagerungskosten aus dem kalkulierten Gesamtbudget nicht zu finanzieren sind.

Im Sinne der jugendpolitischen Sprecher aller Fraktionen hält Frau Wilms die ungeklärte Frage der mit der Auslagerung entstehenden Kosten für wenig weitsichtig. Herr Tillmanns  möchte das Angebot der Jugendberufshilfe weiterhin gesichert sehen, da Teilauslagerungen dasselbige einschränken. Die Verwaltung erläutert, dass eine Insellösung für das Gesamtangebot der Jugendberufshilfe in der Talstrasse schon aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ausscheidet. Teilunterbringungen der JBH während der Umbauphase sind nur in Räumen mit niedrigem Ausbaustandard möglich. Eine Mietpreisstaffelung ist lt. Herr Begaß zunächst als Grobeinschätzung nach Rücksprache mit zukünftigen Nutzern, deren Leistungsfähigkeit und Nutzungsziel entstanden. Klar ist, dass es sich um ein Gesamtprojekt mit 2 Bauabschnitten handelt.

Herr Künzer begrüßt die Projektidee, mahnt allerdings die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Jugendhilfe an. Die Stadt als Eigentümer und Vermieter in 1 Person muss den weiteren OT- und Jugendberufshilfebetrieb gewährleisten. Er schlägt den erweiterten Beschlussvorschlag vor.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum ehemaligen Straßenbahndepot Talstraße zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, ein inhaltliches und finanzielles Konzept zu entwickeln, dass die Aufgaben der Jugendhilfe am Standort sicherstellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage