07.11.2012 - 4 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 07.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Sittardt beantragt namens der SPD-Fraktion Laurensberg eine getrennte Abstimmung über die geplanten Bereiche und bittet um Klärung der Frage, welche planungsrechtlichen Aspekte gegen eine Ansiedlung der Windkraftanlagen im Gewerbegebiet Avantis sprechen.
Hierzu erläutert Frau Hermanns, dass für diesen Bereich weiterhin Ziele im Wege der Stadtentwicklung vorherrschen und daher die Ansiedlung von Windkraftanlagen kein Thema sei. Herr Hahnbück erläutert hierzu ergänzend, dass die Immisssionsrichtlinien auch in evtl. Gewerbegebieten einzuhalten sind und mit dem Bau von evtl. Windkraftanlagen keinerlei andere Ansiedlung dort möglich wäre.
Herr Gilson, CDU, äußert sich dahingehend, dass eine Abstimmung nur im Gesamtpaket durchgeführt werden soll. Er stellt die Frage, inwieweit die geplanten Standorte im Aachener Norden klarer definiert werden können. Hierzu führt Frau Hermanns aus, dass eine genaue Definition der Standorte erst im Genehmigungsverfahren erfolgen wird. Weitere Fragen zum Standort unter Berücksichtigung evtl. gegenseitiger Beeinträchtigungen der Windräder werden von Frau Hermanns entsprechend beantwortet.
Herr Helmig, SPD, plädiert ebenfalls für eine getrennte Abstimmung und signalisiert, dass seitens der SPD-Fraktion keine Zustimmung erfolgen werde, wenn eine gemeinsame Abstimmung über die Bereiche erfolge.
Herr Knörzer, Fraktion Grüne, weist die Anwesenden darauf hin, dass man den Blick in die Zukunft richten solle und sich der gemeinsamen Verantwortung für künftige Generationen bewusst sein solle.
Diese Argumentation wird durch Herrn Hilfrich unterstützt, welcher sich bei der Verwaltung für die genaue Abwägung in der Vorlage bedankt und auch die Belange der Niederlande ausreichend berücksichtigt sieht.
Herr Krenkel betont, dass er entgegen seiner ursprünglichen Auffassung keine Alternative zum Ausbau der Windkraft seiht, welche seiner Auffassung nach keine Frage der Schönheit sei. Vielmehr müsse auch kommunal eine Anpassung an die Entscheidung der Bundesregierung zum weiteren Ausbau der Windkraft erfolgen.
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion Laurensberg lässt der Vorsitzende zunächst über den Antrag auf getrennte Abstimmung über die Gebiete abstimmen.
Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 10 nein und 3 Ja-Stimmen zurückgewiesen.
Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.
Die Bezirksvertretung Laurensberg fasst daher folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Überarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
? Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.
Ferner empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen, in der so geänderten, vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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