19.12.2012 - 26.1 Aachen*2030: MasterplanPerspektiven für die rä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, beschreibt das langwierige Beratungsverfahren zum Masterplan 2030, welcher in seinen Ausführungen und in seiner Komplexität ein sehr kompliziertes Werk sei, welches sicherlich auf den ersten Blick nicht direkt zu begreifen sei, obwohl man sich verwaltungsseitig an vielen Stellen durchaus die Mühe gemacht habe, die Fülle an Informationen verständlich lesbar zu gestalten. Dies sei Beweis dafür, dass die Stadt Aachen über eine gut strukturierte Planungskultur verfüge. Der Masterplan sei eine gute Basis für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der immerhin über 30 Jahre alt sei. Besonders begrüßenswert sei der Umstand, dass sich schlussendlich die Initiative Aachen intensiv an der Diskussion zum Masterplan beteiligt und so positiv zur Konzeption beigetragen habe. Es handele sich beim Masterplan um eine gute Leitlinie hinsichtlich der weiteren, planerischen Entwicklung in dieser Stadt, dem die Fraktion Die Grüne gerne zustimmen werde.

 

Der Oberbürgermeister erklärt ergänzend, dass durch den Masterplan 2030 zukünftig ein hohes Maß an Verlässlichkeit bei Planungsprozessen gegeben sei, insbesondere hinsichtlich neuer Projekte und neuer Investoren.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Rau an, gibt aber zu bedenken, dass Diskussionen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit eines Bauvorhabens oder der Prioritätensetzung an der ein oder anderen Stelle trotzdem zu führen sein werden.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und beschließt den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption mit den durch die Verwaltung vorgeschlagenen und durch den Planungsausschuss und Mobilitätsausschuss beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

 

Der Rat beschließt, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten:

-          Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen,

-          Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,

-          Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.

 

Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.

Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.