06.12.2012 - 8 Jahresabschluss zum 31. 12. 2011 und Lageberic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach abschließender Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 wurde vom Wirtschaftsprüfer VBR ein ungeschränkter Prüfvermerk erteilt.

Herr Niepenberg weist noch einmal ausdrücklich auf die äußerst knappe Eigenkapitalausstattung des Betriebes hin und erläutert, dass der Wirtschaftsprüfer nochmalig darauf hinweist, dass kurzfristig entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt Aachen in rechtsverbindlicher Form zu treffen sind, da bisher nur Besprechungen mit der Kämmerin und dem Betriebsausschuss stattgefunden haben. Es folgt eine angeregte Diskussion an der sich Frau Reuß, Herr Rombey, Frau Crumbach-Trommler, Herr Fischer beteiligen und von Herr Pilgram der Hinweis erfolgt, dass auf Grundlage der EigVO NRW und der Satzung für die Volkshochschule ein Ausgleich eines Verlustes durch die Stadt selbstverständlich sei.

 

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Beschluss:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2011 einschließlich dem Lagebericht 2011 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2011 sowie den Lagebericht 2011 festzustellen und das Jahresergebnis 2011 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 18 Abs. 6 Satzung für die Volkshochschule Aachen).
    Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.

Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.

 

2.Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule Aachen beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 einschließlich des Lageberichtes 2011 gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2011 über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen.
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2011 gem. § 4 EigVO NRW.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

 

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Anlagen zur Vorlage