11.12.2012 - 3 Mitteilungen / Berichte

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Beratung

Frau Grehling teilt mit, dass das Verwaltungsgericht die Dortmunder Satzung zur Übernachtungsabgabe mit der Begründung für rechtswidrig erklärt habe, dass die Trennung zwischen privatem und beruflichem Aufenthalt nur schwer vorzunehmen sei. Auf Grund dieser Erfahrungen werde die Aachener Stadtverwaltung zunächst alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Frau Grehling stellt klar, dass die Übernachtungsabgabe „noch nicht vom Tisch“ sei. Dies werde dadurch deutlich, dass in der mittelfristigen Finanzplanung noch entsprechende Erträge eingeplant seien. Sie weist darauf hin, dass auch der Landesgesetzgeber derzeit prüfe, ob er eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen könne. Sie macht deutlich, dass die aus der nicht beschlossenen Satzung resultierenden Ertragsausfälle durch erwartete Mehrerträge etwa beim ats größtenteils kompensiert werden können.

Darüber hinaus zeigt sich Frau Grehling erfreut über die Entwicklung der Erträgnisse im Bereich der Steuern. Obwohl die Gewerbesteuererträge zurzeit stagnierend seien, sei der Ansatz deutlich überschritten. Dies gelte auch für die Einkommensteuer und den Anteil an der Umsatzsteuer.

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