06.12.2012 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Kruge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Müller berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei mit der Ergänzung, dass der Spielplatz an der Hauptstraße nicht eingezäunt werden solle, eine Gesamtplanung für den Bereich vorzulegen ist und die Grünplanung als Teil der Gesamtplanung verbindlich im städtebaulichen Vertrag festgelegt werden soll.

 

Herr Helg stellt klar, dass der von der Bezirksvertretung gewünschte Verzicht auf eine Einzäunung des Spielplatzes an der Hauptstraße natürlich nur unter Beachtung der Sicherheitsaspekte erfolgen solle. Der bestehende Zaun zur Hauptstraße solle selbstverständlich erhalten bleiben.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Frau Schlick Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie zu der von der Bezirksvertretung beschlossenen Ergänzung. Die Grünplanung als Teil der Gesamtplanung im Durchführungsvertrag zu verankern halte sie für eine gute Lösung, angesichts der Verdichtung in diesem Bereich müsse man im Sinne der Anwohner an die Gestaltung der Außenanlagen hohe Ansprüche stellen.

 

Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau den Ausführungen von Frau Schlick an. Sofern man auf die Einzäunung des Spielplatzes verzichten könne, sei dies eine gute Lösung für alle.

 

Frau Tintemann fügt ergänzend hinzu, dass es wünschenswert sei, eine große Spielfläche zu schaffen, zumindest aber wolle man anregen, eine für Kinder sicher zu nutzende fußläufige Verbindung zwischen dem bestehenden und dem neuen Spielplatz zu realisieren. Weiterhin bitte man die Verwaltung darum, nochmals Gespräche mit dem Investor über eine Verbesserung der derzeit nicht sehr attraktiven Parkmöglichkeiten für Fahrräder in der Tiefgarage zu führen.

 

Für die SPD-Fraktion legt Herr Plum dar, dass man sich mit der Abwägung im vorliegenden Verfahren nicht leicht getan habe. Der Freiraum für die heutigen Anwohner werde erheblich eingeschränkt, dies könne man nicht bestreiten. Angesichts des dringenden Wohnbedarfs gerade auch im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sei man aber zu der Auffassung gelangt, dass die Einschränkungen in der Gesamtabwägung hinnehmbar seien, daher werde man dem Beschlussentwurf mit der Ergänzung der Bezirksvertretung und den in der Diskussion vorgetragenen Anregungen zustimmen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - in der vorgelegten Fassung mit folgenden Ergänzungen:

-          Der Spielplatz an der Hauptstraße soll umgestaltet werden, auf eine Einzäunung soll dabei verzichtet werden, soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig ist.

-          Für den gesamten Bereich soll eine Grünplanung vorgelegt werden, die Bestandteil des Durchführungsvertrags werden soll.

Mit dem Investor sind darüber hinaus folgende Fragen zu klären:

-          Verbesserung der Parkmöglichkeit für Fahrräder in der Tiefgarage

-          Realisierung einer fußläufigen Verbindung zwischen dem bestehenden Spielplatz an der Hauptstraße und dem Plangebiet

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2694&TOLFDNR=54439&selfaction=print