06.12.2012 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

s. Pkt. 6

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 853 Sandkaulstraße/Rochusstraße in der vorgelegten Fassung.

 

Vor der Terminierung der Offenlage soll ein Termin mit dem Vorhabenträger statt finden, in dem sowohl der Investor als auch der Betreiber verbindlich benannt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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