13.03.2012 - 3 Bebauungsplan Nr. 941 – Eupener Straße/Höfchens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 13.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die SPD-Fraktion stellte Ratsfrau Reuß eine Reihe konkreter Nachfragen, die durch die Verwaltung im Folgenden beantwortet wurden.
Grundsätzlich erläuterte Frau Nacken, dass, obwohl sich das in Rede stehende Grundstück mittlerweile begrünt habe, der Flächennutzungsplan hier Wohnbaufläche vorsehe. Die Verwaltung sei froh, dass sich ein Investor gefunden habe, der hier die Wohnbebauung realisieren werde. Dabei sei die aktuelle Planung weniger dicht, als erste Entwürfe. Hinsichtlich des geplanten Spielplatzes werde die öffentlich Nutzbarkeit durch einen öffentlich rechtlichen Vertrag sichergestellt werden.
Herr Wiezorek wies darauf hin, dass, obwohl 44 Bäume gefällt würden, Ausgleich nur für 8 Bäume gefordert werden könne, da nur diese unter die Baumschutzsatzung fallen würden. Die geplante Dachbegrünung werde ebenfalls durch den städtebaulichen Vertrag abgesichert und die Umsetzung kontrolliert. Ausdrücklich wies er darauf hin, dass diese für die Entwässerung des Grundstücks jedoch nicht relevant sei.
Die Frage von Ratsfrau Reuß zur Entwässerung beantwortete Herr Wiezorek dahingehend, dass diese technisch möglich, aber noch nicht konkret zu Ende gerechnet worden sei. Im Verfahren sei das derzeit jedoch unerheblich, da die Art der Entwässerung hier nicht im B-Plan festgesetzt werden könne. Das Ergebnis der Berechnung könne gleichwohl dem Ausschuss mitgeteilt werden. Auch die Art und Weise, wie die Gebäude beheizt werden sollten, sei nicht im B-Plan festsetzbar. Zusammenfassend wies er darauf hin, dass es sich bei der Vorlage um keinen klassischen Umweltbericht handele, da das gesamte Verfahren ein Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch sei. Dennoch habe man den Ausschuss über verschiedene Umweltaspekte dieses Vorhabens informieren wollen.
Anlagen zur Vorlage
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