02.07.2012 - 3 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800- Grenzü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 Frau Ohlmann vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen trägt die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplan vor und erläutert die Notwendigkeit der Aufteilung der Gesamtgewerbefläche in 3 Teilbereiche für das weitere Änderungsverfahren. Im Anschluss verweist Frau Ohlmann auf die zukünftige flächenhafte, isophone Festsetzung von Schallpegelbereichen in Bebauungsplänen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage