05.09.2012 - 3 Mitteilungen / Berichte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 05.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Außerordentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling macht deutlich, dass die Schlüsselzuweisungen nicht mit einem Wenigerertrag in Höhe von rd. 17,5 Mio. eingeplant seien. Sie weist darauf hin, dass sie bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 darauf hingewiesen habe, dass nicht bekannt sei, wie sich die Schlüsselzuweisungen entwickeln werden und man deshalb entgegen der positiven Orientierungsdaten die Höhe der Schlüsselzuweisungen in der mittelfristigen Finanzplanung konstant gehalten habe, was auch von der Bezirksregierung akzeptiert worden sei. Auf Grund der tatsächlichen noch über die Planansätze hinausgehenden Gewerbesteuererträgnisse musste sicherlich mit dem Risiko gerechnet werden, hier zu verlieren. Es stelle sich nun die Frage, wie die Kommunen in der mittelfristigen Finanzplanung damit umgehen. Entgegen mancher Vermutung könne man aber des Weiteren -rechtlich- keine Rückstellungen für Ertragsausfälle dieser Art -Rückgang der Schlüsselzuweisungen- bilden.
Eine kurzfristige Umfrage bei einigen ebenfalls von den Einbrüchen bei den Schlüsselzuweisungen betroffenen Städten hat ergeben, dass diese ganz unterschiedlich mit der Problematik umgehen.
Natürlich sei es trotz allem erfreulich, dass das Problem durch die dem Grunde nach festzustellende starke Steigerung der Gewerbesteuererträge entstanden sei, die derzeit mit rund 190 Mio. in 2012 deutlich über dem Haushaltsansatz lägen.
Im Übrigen sei die Entwicklung der übrigen Steuererträge so, wie schon in der letzten Sitzung des Finanzausschusses berichtet. Bezüglich der Umsatzsteuer merkt sie an, dass das Ergebnis auf Grund fehlender Quartalszahlen noch nicht genau absehbar sei. Zur "Bettensteuer" teilt sie mit, dass mit der DEHOGA vereinbart wurde, dass die Stadt bis zum Abschluss des Klageverfahrens auf die Vollstreckung der Forderungen verzichtet. Sie gehe aber davon aus, dass für die privaten Übernachtungen auch weiterhin die Übernachtungsabgabe vorgesehen sei.
Ratsherr Haase weist darauf hin, dass der Finanzausgleich eines der schwierigsten Dinge im Umgang zwischen den Kommen und dem Land sei. Ein weiteres Problem sei allerdings die Nichtanpassung der Grunddaten in der Vergangenheit. Er erläutert, dass der erste bereits umgesetzte Teil der Grundlagenanpassung noch nicht ausreiche und der zweite Teil erst in den folgenden Jahren umgesetzt werde.
Er macht deutlich, dass wohl klar sei, dass bei steigenden Erträgen die Zuweisungen sinken. Aber mit einer Minderung in dieser Höhe konnte keiner rechnen und, obwohl es der Stadt noch gut gehe, werde es nicht reichen nur zu sparen, sondern man werde auf einzelne Maßnahmen verzichten müssen.
Ratsherr Janßen stellt klar, dass die Stadt aus seiner Sicht auf Grund der Beschlussfassung des Landes so schlecht da stehe. Er macht deutlich, dass die Planungssicherheit nur durch die Änderung des GFG wieder hergestellt werden könne.
Ratsherr Luczak bedankt sich für die klaren Worte und möchte wissen, ob es geholfen hätte, wenn die Eckdaten früher zur Verfügung gestanden hätten.
Ratsfrau Crumbach-Trommler knüpft an die Worte von Herrn Haase an und führt aus, dass man versuchen müsse, sich selbst mit Sparen zu helfen, obwohl Sparen immer weh tue. So ziehen investive Maßnahmen wie z. B. der Grundschule Sandkaulstraße immer Aufwendungen nach sich, so dass es an der Zeit sei, dass sich jeder darüber Gedanken mache, wie die Budgets eingehalten werden könnten. Ihre Fraktion sei dazu bereit.
Frau Grehling weist darauf hin, dass das GFG dem Grundgedanken folge, dass die stärkeren Kommunen den schwächeren Kommunen helfen und in seiner Umverteilung z.Zt. alternativlos sei. Problematisch sei aber, dass durch diese Umverteilung auch stärkere Kommunen durchaus ins HSK oder gar den Nothaushalt rutschen könnten.
Positiv sei zu werten, dass die Berechnungsgrundlagen drei Monate früher als üblich vorgelegen haben, aber inwieweit die O-Daten belastbar seien, sei nicht darzulegen. Es bleibe aber problematisch, dass die Finanzplanjahre nicht eindeutig planbar seien, da nicht feststehe, welcher Sockel der Berechnung zu Grunde liege. Wenn man die Eckdaten des Landes früher hätte, könne man anders reagieren, weil zumindest die Verteilung innerhalb der kommunalen Familie früher ablesbar wäre.