16.01.2013 - 16 Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne eine weitere Aussprache, fasst die Bezirksvertretung folgenden

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen vom 19.04.2009 zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage