30.01.2013 - 8 Bebauungsplan Nr. 939 - Luxemburger Ring / Am C...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 939 zur Kenntnis.
Er beschießt, den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern:
? Änderung des Rechtsplans:
Darstellung der Lärmsituation nicht mehr durch Kennzeichnung der Fassaden mit AAAA, sondern durch Eintragung von Lärmpegelbereichen (LPB)
? Änderung der schriftlichen Festsetzungen:
Ersetzen des Abschnitts
4. Festsetzungen zum Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen
Für Außenbauteile von zum Wohnen genutzten Räumen, die sich in den mit AAAA gekennzeichneten Bereichen befinden und eine Sichtbeziehung zur Eupener Straße oder zum Luxemburger Ring aufweisen, ist ein erforderliches Schalldämmaß gemäß DIN 4109 von mindestens 40 dB einzuhalten.
durch
4. Schutz vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist für alle Fassaden ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109 * ) für Außenbauteile von Gebäuden einzuhalten. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * :
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Schalldämm-Maße für Außenbauteile ausreichend sind.
* Grundlage der Festsetzung ist die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau in der Fassung von November 1989.
Zudem beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 939 Luxemburger Ring / Am Chorusberg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Eupener Straße, Am Chorusberg, dem Höfchensweg und der Feuchtwiese am Goldbach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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(wie Dokument)
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475,5 kB
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