30.01.2013 - 12 Ergänzung der Hauptsatzung um einen neuen § 27 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt im Rahmen einer Satzungsänderung einstimmig folgenden 12. Nachtrag zur Hauptsatzung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.Januar 2013 aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/ SGV NRW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Hauptsatzung beschlossen:

 

§§ 1 – 26 bleiben unverändert

 

§ 27 Öffentliche Bekanntmachungen

 

Abs. 1 und Abs. 2 bleiben unverändert

 

(3) Soweit sondergesetzlich öffentliche Bekanntmachungen durch Aushang vorgeschrieben sind, geschieht dies im Foyer des Verwaltungsgebäudes Bahnhofplatz („Schwarzes Brett“) Hackländerstraße 1, 52064 Aachen.

 

(4) Die Zeitdauer des Aushanges beträgt, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, zwei Wochen.

 

(5) Bei Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ist eine Benachrichtigung im Foyer des städtischen Verwaltungsgebäudes Bahnhofplatz („Schwarzes Brett“), Hackländerstraße 1, 52064 Aachen für die Dauer von zwei Wochen auszuhängen. Parallel dazu wird die Benachrichtigung für denselben Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Aachen unter www.aachen.de im Internet bereit gestellt.

 

Die nach derzeitiger Nummerierung bestehenden Absätze (5) und (6) verschieben sich entsprechend.

 

§ 28 bleibt unverändert

 

§ 29 Inkrafttreten

 

Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 15.12.1995 in der Fassung des 11. Nachtrages vom 21. April 2010 außer Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2747&TOLFDNR=55682&selfaction=print