07.06.2005 - 3 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betri...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zunächst erläutert Herr Helmig als Koordinator dieses Projektes die bisherigen Abläufe. Herr Ratajczyk ergänzt, dass nach dem Ratsbeschluss seitens der Genehmigungsbehörde die eingegangenen Einwände geprüft werden, um dann am 27.09.2005 mit der öffentlichen Erörterung fortzufahren, damit dann die Genehmigung erteilen zu können

Obwohl allen eine ausführliche Vorlage zugegangen ist, wird durch Herrn Dr. Bücksteeg und Herrn Schoemacker das Vorhaben nochmals detalliert vorgestellt, wobei insbesondere der landschaftspflegerische Begleitplan ausführlich vorgestellt wird.

 

In der anschließenden sehr ausführlichen Diskussion wird u. a. die Frage aufgeworfen, woher das externe Material kommt. Es wird gefordert, dass dies nicht aus Regionen kommen darf, wo eine Belastung zu befürchten ist. Bezüglich der Überkompensation teilt Herr Dr. Bücksteeg mit, dass diese als Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Wiezorek ergänzt, dass die Stadt gefordert hat, dass externes Material, welches über die Klasse Z 1 geht, nicht gelagert werden darf.

 

Herr Helmig führt aus, dass nach seiner Auffassung eine Bodenabdeckung von 5 m sinnvoll ist.

 

Herr Dr. Aletsee fordert, dass kein Fremdmaterial aus dem Stolberger Raum eingebracht werden darf. Gleichzeitig spricht er sich für eine Abdeckung von 1 m aus.

 

In der weiteren Diskussion teilt Herr Dr. Aletsee mit, dass der landschaftspflegerische Begleitplan keinen zeitnahen Auslgeich beinhalte und somit nicht zu akzeptieren ist.

 

Herr Schoemacker widerspricht dieser Ansicht und teilt mit, dass der landschaftspflegerische Begleitplan nach einem anerkannten Verfahren erarbeitet worden ist.

 

Herr Dr. Aletsee kann auch weiterhin diesen Argumenten nicht folgen und widerspricht eindringlich den Inhalten des landschaftspflegerischen Begleitplanes. Ferner wird von ihm gefordert, dass das Material per Bahn abzutransportieren ist.  

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das Einvernehmen nach § 4 Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma BSR Schotterwerk GmbH mit nachfolgenden Auflagen bei 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zu erteilen.

 

Mit 5 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen beschließt der Landschaftsbeirat, dass das gebrochene Material mit der Bahn aus dem Steinbruch zu befördern ist.

 

Mit 10 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschließt der  Landschaftsbeirat, dass ein zeitnaher Ausgleich zu erfolgen habe. Dieser zeitnahe Ausgleich besteht in der Anlage von Obstwiesen und Heckenstrukturen außerhalb des Abbaugebietes.

 

Mit 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschließt der Landschaftsbeirat, dass kein externes Material verfüllt werden darf. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, so beschloss der Landschaftsbeirat mit gleicher Stimmenzahl, dass kein externes belastetes Material aus dem Stolberger Raum verfüllt werden darf.

 

Einstimmig beschließt der Landschaftsbeirat, dass das vom Antragsteller im landschaftspflegerischen Begleitplan vorgelegte Bewertungssystem dahingehend zu prüfen ist, ob bei der Berechnung die Zeitschiene für den Ausgleich ordnungsgemäß mit eingerechnet worden ist.  

  

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=275&TOLFDNR=4479&selfaction=print