15.01.2013 - 3 Verfahrensvorschlag zum Umgang mit Anträgen auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Braun-Kurzmann (Sozialdienst katholischer Frauen) und Frau Weyer (Deutscher Kinderschutzbund) nehmen nicht an Beratung und Abstimmung der Vorlage teil.

Die dem Ausschuss dargelegte Vorgehensweise in Form der Beauftragung von DKSB und SkF wird fraktionsübergreifend positiv bewertet. Die Fraktionen sprechen sich für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den o.a. Trägern aus.

Herr Künzer als Vorsitzender des Unterausschusses Jugendhilfeplanung berichtet, dass der UA ein einstimmiges Votum für den Beschlussvorschlag getroffen hat. Grundsätzlich hätte er eine Umsetzung des städterregionalen Konzepts in der Stadt Aachen für vorstellbar gehalten.

Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass die mit dem entsprechenden Beschluss verbundene Einnahme- und Ausgabeposition noch im Haushalt etatisiert werden muss.

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Beschluss:

1.       Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.       Er beauftragt die Verwaltung, die Mittel nach dem Bundeskinderschutzgesetz gemäß Vorschlag den Trägern SKF/SKM und DSKB zuzuweisen.

3.       Zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards ist eine Vereinbarung zwischen FB 45, dem städteregionalen Gesundheitsamt sowie Freien Trägern in der Stadt Aachen, die im Rahmen ihres Projektangebotes Familienhebammen vorhalten, zu schließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2754&TOLFDNR=55047&selfaction=print