09.01.2013 - 5 Sachstandsbericht städtische Bedienstete Jobcen...

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Beratung

Herr Hammers berichtet, dass von den insgesamt 270 Mitarbeitern in dem zum 01.01.2011 gegründeten Jobcenter zurzeit 55 Bedienstete (38 Beamte und 17 tariflich Beschäftigte) der Stadt Aachen seien. Diese städtischen Bediensteten hätten das Übernahmeangebot zum Start des Jobcenterns nicht angenommen und seien bis zum 29.12.2015 zum Jobcenter abgeordnet.

Jetzt habe sich die StädteRegion entschieden, diesen Bediensteten erneut und letztmalig ein Angebot zum Wechsel in die StädteRegion zu unterbreiten. Im Rahmen dieses Angebotes würde den betroffenen MitarbeiterInnen die Wahrung der bisherigen Rechtsstände zugesichert. Dieses Übernahmeangebot sei in einem gemeinsamen Schreiben von StädteRegion und Stadt erfolgt, mit der Bitte bis zum 31.12.2012 mitzuteilen, ob ein Wechsel zur StädteReigon gewünscht werde oder der Bedienstete dauerhaft bei der Stadt bleiben möchte. Selbstverständlich sei den betroffenen MitarbeiterInnen schon mit dem ersten Schreiben Einzelgespräche für möglichen Informationsbedarf in den Personalstellen beider Häuser angeboten worden. Diese seien allerdings kaum genutzt worden.

Herr Hammers erklärt weiter, dass die Stadt dieses Angebot der StädteRegion unterstütze, um eine Planungssicherheit in personeller und finanzieller Hinsicht für beide Behörden herzustellen. Bedienstete, die das Übernahmeangebot der StädteRegion nicht annehmen möchten, könnten dann sukzessive bis Ende 2015 wieder in die Stadt integriert werden. Bisher lägen noch keine Erklärungen der betroffenen MitarbeiterInnen vor, sodass zur Anzahl noch keine Angabe gemacht werden könne. Die Frist zur Erklärung sei auf den 31.01.2013 verlängert worden, da zwischenzeitlich ein Fragenkatalog von den Personalvertretungen der StädteRegion und Stadt vorläge. Diese Fragen sollen, so führt Herr Hammers aus, im Rahmen einer Informationsveranstaltung (terminiert für den 24.01.2013) geklärt werden. Es werde unter anderem gefragt, warum die Häuser jetzt Planungssicherheit bräuchten, warum die als relativ kurz empfundene Entscheidungszeit festgelegt wurde, wie und wann die Beendigung der Abordnung erfolge, wie man eine neue Aufgabe innerhalb der Stadtverwaltung erhalte, welche Veränderungen sich durch einen Dienstherrenwechsel ergäben und ob Ausnahmetatbestände (bspw. aufgrund von altersbedingten wenigen Dienstjahren) möglich seien.

Mit der Beantwortung aller Fragen solle für die Bediensteten eine gute Entscheidungsgrundlage geschaffen werden.


Herr Hammers sagt zu, den Ausschuss über die Entwicklung zu informieren.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2756&TOLFDNR=55120&selfaction=print