27.02.2013 - 8 Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wieneke vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erläutert die Vorlage der Verwaltung und steht für Fragen zu Verfügung.

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass die in der Vorlage formulierten Gründe nachvollziehbar seien; sie möchte jedoch noch wissen, wie gewährleistet werden kann, dass die vorhandenen großen Wiesenflächen vor Bebauung geschützt werden.

Hierzu antwortet Frau Wieneke,  dass neue Maßnahmen grundsätzlich nach § 35 BauGB zu bewerten seien, nach dem ein besonders hoher Maßstab an die Genehmigung zu legen sei. Die jetzt fixierten Regelungen bieten einen ausreichenden Schutz um eine „normale“ Bebauung nicht zu gestatten.

Herr Gilson spricht die Problematik der Grundstücksverschlankung an. Hierzu erklärt Frau Wieneke, dass es im fraglichen Bereich schwierig sein werde, eine rückwärtige Bebauung durchzusetzen, da gem. § 34 BauGB auch hier entsprechend strenge Maßstäbe anzulegen seien.

Sie weist darauf hin, dass grundsätzlich alle Überlegungen evtl. Bauabsichten in diesem Gebiet nach § 34 BauGB zu beurteilen seien und derzeit keine konkreten Anfragen vorliegen.

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.

Die Bezirksvertretung Laurensberg fasste einstimmig den nachfolgenden

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss für den Bebauungsplanes Nr. 4, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2775&TOLFDNR=55990&selfaction=print