21.03.2013 - 7 Einrichtung einer Stabsstelle 'Inklusion'Ratsan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 21.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Linden bedauert, dass die Verwaltung die Vorlage des Inklusionsplanes der StädteRegion abwarten und die Umsetzung des Themas Inklusion nicht bereits in eigener Verantwortlichkeit angehen möchte. Er hält einen eigenen Ansprechpartner für die Aachener Bürger und somit die Einrichtung einer Stabsstelle für sinnvoll.
Frau Wilms weist darauf hin, dass mit Bildung der StädteRegion viele soziale Aufgaben in deren Zuständigkeit übergegangen sind. Darüber hinaus ist es sinnvoll die Entscheidung der StädteRegion abzuwarten, um „Doppelarbeit“ zu vermeiden. Frau Eickholt-Schippers stimmt dem zu. Sie ergänzt, dass zunächst die Zuständigkeit für die Umsetzung der Inklusion sowie deren genauer Inhalt geklärt sein müssen, bevor eine Entscheidung für die Stadt Aachen getroffen werden kann.
Auf die Nachfrage des Herrn Hansen, wer bislang für die Themenbereiche, die nunmehr von der Inklusion umfasst werden, zuständig gewesen ist, erläutert Herr Emonts, dass viele Bereiche in dem Segment tätig waren und sind, jedoch eine Zusammenführung der Themenbereiche wichtig ist. Da der Fachbereich Soziales und Integration bereits viele Querschnittsaufgaben wahrnimmt, sieht er es als sinnvoll an, das Thema Inklusion ebenfalls dort anzusiedeln. Herr Emonts plant, aus dem Arbeitskreis Soziales einen Unterarbeitskreis Inklusion zu bilden, dem auch Vertreter der Wohlfahrtsverbände und verschiedener Fachbereiche angehören sollen. In diesem Rahmen wird man sowohl verwaltungsintern, als auch in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden sowie der StädteRegion Aachen Erfahrungen sammeln.
Frau Höller-Radtke fasst zusammen, dass Einigkeit darüber besteht, dass eine Umsetzung der Inklusion für den Raum Aachen nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern auch gewünscht ist. Sie bittet die Verwaltung nach der Vorlage des Inklusionsplanes der StädteRegion über diesen im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zu berichten. Wenn sich herausstellen sollte, dass eine eigene Anlaufstelle für das Thema Inklusion in der Stadt Aachen sinnvoll ist und gewünscht wird, sollte sich der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zu gegebener Zeit für deren Einrichtung aussprechen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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