21.03.2013 - 14 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Emonts berichtet, dass seit dem 01.01.2013 der Bund 75 % der Aufwendungen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung trägt. Ab dem 01.01.2014 wird der Bund 100 % der Aufwendungen tragen. Damit geht einher, dass die Kommune die Aufgabe seit dem 01.01.2013 nicht mehr als Selbstverwaltungsaufgabe sondern als Auftragsangelegenheit des Bundes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnimmt.