21.03.2013 - 14 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Do., 21.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Emonts berichtet, dass seit dem 01.01.2013 der Bund 75 % der Aufwendungen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung trägt. Ab dem 01.01.2014 wird der Bund 100 % der Aufwendungen tragen. Damit geht einher, dass die Kommune die Aufgabe seit dem 01.01.2013 nicht mehr als Selbstverwaltungsaufgabe sondern als Auftragsangelegenheit des Bundes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnimmt.