06.03.2013 - 4 III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

 

Herr Kriesel erklärt, dass es sich in dieser Vorlage lediglich um die Verschiebung einer Verkehrsfläche im rückwärtigen Bereich der Fa. Jacobs handelt. Die Maßnahme Gewerbepark Brand liegt ihrem Zeitplan weit voraus und - wie bereits bei TOP 3 erwähnt - sieht er in der eigentlichen Sache keine Veränderung.

 

Ratsherr Tillmanns von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Kriesel, sieht jedoch in der Begründung ein Problem. Die Vorlage vom 29.08.2012 und die heutige Vorlage zeigen Unterschiede in den Erläuterungen auf, obwohl der Beschlussentwurf identisch ist. Die CDU erwartet die Anbindung aller Gewerbegrundstücke über das Gebiet Gewerbepark Brand.

In 2011 wurde die II. Änderung des Bebauungsplanes in der Sitzung der Bezirksvertretung Brand einstimmig beschlossen. Der politische Wille besteht weiterhin darin, dass der Gewerbeverkehr nicht über die Nordstraße oder Eckenerstraße geführt wird. Eine von der Fachverwaltung angeführte Betriebsgefährdung eines Grundstückseigentümers sieht die CDU-BF hier nicht.

Ratsherr Tillmanns liest einen neu gefertigten Beschlussentwurf vor, der anschließend an alle Bezirksvertretungsmitglieder verteilt wird.

 

Herr Kriesel teilt mit, dass die Vorlage vom 28.08.2012 nach dem Stand der Anträge, die dem Fachbereich seinerzeit vorlagen, gefertigt worden ist. Ein Grundstückseigentümer habe sich vor der damals geplanten Ratsentscheidung dagegen gewandt.

 

Herr Bezirksbürgermeister Henn erklärt, dass die Bezirksvertretung Brand genau wie der Planungsausschuss nur eine Empfehlung geben kann, die Entscheidung liegt beim Rat.

 


Herr Müller zeigt sich für die SPD-BF ebenfalls nicht einverstanden mit der heutigen Vorlage und bittet die Verwaltung, neue Verhandlungen mit den Anwohnern und den Eigentümern der Gewerbeeinheiten zu führen. Eine höhere Sicherung der Ein- und Ausfahrt ist politisch gewollt. Von Anfang an war eindeutig, dass die Anwohner der Nord- und die Eckenerstraße vor Gewerbeverkehr geschützt werden sollen. Herr Müller schließt sich dem Beschlussentwurf von Herrn Tillmanns mit folgendem Zusatz an: 

“...und alle Gewerbebetriebe vom Gewerbepark Brand erschlossen werden müssen.”

 

Die SPD erwartet ebenfalls, dass die Anbindung des gesamten Gewerbekomplexes ausschließlich über Camp Pirotte erfolgt. Herr Müller erinnert an die seinerzeit schriftliche Aussage des Architekten der Fa. Jacobs, dies ”wäre möglich”.

Die außerdem vorgeschlagene Verschiebung der Straße im Gewerbepark Brand ist problemlos.

 

Ratsherr Blum erklärt, dass die Bezirksvertretung Brand diese Angelegenheit bereits mehrfach ausführlich behandelt hat. Die Fa. Jacobs hat seinerzeit ihre Einwände in der Bezirksvertretung Brand bereits eingebracht, eine ältere Zustimmung der Fa. Jacobs lag vor.

Damals - wie auch heute - wurde und wird keine Notwendigkeit der Änderung der vorgetragenen Zielsetzung gesehen. Ein entsprechender Beschluss wurde bereits 2012 gefasst.

Ratsherr Blum hat zwar Verständnis für die Fa. Jacobs, sieht aber die Notwendigkeit der Bedürfnisse der Anwohner als höherwertig und stimmt für die FDP dem Beschlussvorschlag der CDU - mit dem Zusatz der SPD - zu.

 

Frau Prolingheuer-Griese von der Grünen-BF ist entsetzt über die heute vorgelegte III. Änderung des Bebauungsplans. Sie schließt sich dem Beschlussentwurf der Herren Tillmanns und Müller an. Den Gewerbetreibenden / Eigentümern war mit dem Abschuss des Vertrages bewusst, dass das Konzept für den Gewerbepark den Schutz der Anwohner einschließt.

 

Herr Kriesel teilt mit, dass in der Baugenehmigung das Verkehrsaufkommen schriftlich festgelegt worden ist. Ein seinerzeitiges Gespräch mit Anwohnern und den Fachbereichen hat keinen Kompromiss ergeben. Die Baugenehmigung ist erteilt und gültig. Lediglich ein neuer Bauantrag der Fa. Jacobs könnte die hier geforderten Maßnahmen ermöglichen.

                                                                                                 

Ratsherr Tillmanns bedankt sich bei Herrn Kriesel für seine weiteren Erläuterungen, zeigt Verständnis für die Fachverwaltung, ist aber verwundert über die Erklärungen zur Baugenehmigung und möchte wissen, wann diese festgelegt worden ist? Er verweist nochmals darauf, dass es sich hier um eine politische Entscheidung handelt, die evtl. noch einer juristischen Bewertung unterzogen werden könnte.

 

Herr Müller teilt mit, dass ihm die Situation aller Beteiligten durchaus bewusst ist und die schriftliche Feststellung steht. Unstrittig ist, dass die Verwaltung  immer bereit war, das Beste herauszuholen. Ihm  sind aber  keine Ergebnisse von Gesprächen zwischen Bürgerinitiative und Fachverwaltung bekannt, die eine Verbesserung der Situation darstellen könnten und die von der Initiative offensichtlich abgelehnt wurden. Er ist enttäuscht darüber, dass die Initiative Brand Dinge ablehnt, die dem politischen Gremium in Brand eigentlich vorgestellt werden müssen und die diese möglicherweise auch beschlossen hätte. Um eine verbesserte Lösung bzw. evtl. andere Möglichkeiten zu finden, schlägt Herr Müller vor, den TOP in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung erneut zu beraten.

 


Herr Kriesel teilt mit, dass das Wohnen in diesem Bereich sich mit der schrifltichen Festsetzung vertragen muss. Er hat mit dem Vertreter der Bürgerinitiative besprochen, dass es sich in der Nordstraße und der Eckenerstraße um ein s. g. “allgemeines” Wohngebiet handelt, d. h. max. 55 db Belastung sind hier erlaubt. In der Baugenehmigung der Fa. Jacobs wurden bereits max. 50 db vereinbart. Es handelt sich hier um eine spezielle Rechtsführung. In der heutigen Vorlage geht es nur um die Verschiebung der Straße im Gewerbepark, ansonsten ändert sich nichts.

 

Frau Reiber von der Grünen-BF erkennt ebenfalls in den Vorlagen eine jeweils andere Begründung.

 

Nach weiteren Diskussionen verschiedener Bezirksvertretungsmitglieder und Erläuterungen von Herrn Kriesel ergeht folgender

 

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Beschluss (einstimmig):

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung - Vorlage vom 13.02.2013/ FB 61/0844/WP16 - über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

 

Zu den geplanten Änderungen empfiehlt sie dem Rat nochmals - aber auf der Grundlage des bereits gefassten Beschlusses der Bezirksvertretung Brand vom 29.08.2012 gem. Vorlage vom 20.07.2012 FB 61/0702/WP16 - die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand mit der dort festgelegten Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Dabei lässt sich die Bezirksvertretung weiterhin von dem grundsätzlichen Ziel dieses Bebauungsplanes leiten, dass die an das Gewerbegebiet angrenzende Wohnbebauung zukünftig und generell vor Gewerbeverkehre - insbesondere LKW - zu schützen ist und alle Gewerbebetriebe vom Gewerbepark Brand erschlossen werden müssen.

 

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Anlagen zur Vorlage