17.04.2013 - 11 Anordnung der Umlegung für den Bereich des Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Krott erklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, dass diese erstmalig über die Vorlage davon erfahren habe, dass die Verwaltung versucht habe, über einen privaten Investor eine Umlegung zu erreichen, was aber gescheitert sei. Entsprechend stelle sich nun die Frage nach hieraus resultierenden, zeitlichen Verzögerungen.

 

Beigeordnete Nacken gibt an, den weiteren zeitlichen Verlauf in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses skizzieren zu können. Sicherlich seien Verzögerungen nicht auszuschließen, bei Null werde man jedoch nicht erneut anfangen müssen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – einstimmig die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2794&TOLFDNR=56615&selfaction=print