17.04.2013 - 8 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 17.04.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Baskaya, Piraten-Partei, fragt, wie die Stadtverwaltung gedenke, das in § 6 Abs. 3 n. F. geregelte Alkoholkonsumverbot in einem Radius von 20 Metern von Bushaltestellen umzusetzen.
Stadtkämmerin Grehling erklärt, dass einige Änderungen bzw. Ergänzungen des Bußgeldkataloges aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ohne entsprechende Personalaufstockungen zu bewältigen seien. Diese Maßnahmen werde man jedoch auf Basis der noch zu erhebenden Erfahrungswerte planen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt Vorgaben zu machen, sei sicherlich nicht der richtige Ansatz. Auch sei denkbar, verschiedene Vorgaben im engen Schulterschluss mit dem Aachener Stadtbetrieb zu erfüllen.
Ratsherr Servos erklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, dass diese die Änderung der Straßenverordnung grundsätzlich mittragen werde, zwei Punkte jedoch erheblich kritisiere.
Zum einen sei es sinnvoll, zunächst einmal die bestehenden Regelungen durchzusetzen, bevor man durch deren Verschärfung versuche, den erwünschten Erfolg zu erzielen.
Zum anderen beinhalte die neue Verordnung Regelungen, die gezielt spezifische Gruppen zum Adressaten haben. So könne man, Bezug nehmend auf § 6 der Verordnung, den Eindruck gewinnen, dass eben genau die Zielgruppe von den Regelungen erfasst werden soll, die Bushaltestellen als Aufenthaltsort benutzen. Auch gehe § 4 hinsichtlich der Regelung zur Art und Weise des Einwurfs von Postsendungen ein wenig weit. Aachen sei und bleibe hoffentlich eine Stadt mit all den positiven und negativen Eigenschaften, die nun mal eine Großstadt mit sich bringe. Man dürfe durch Regelungswerke wie dem vorliegenden nicht Gefahr laufen, die Stadt klinisch rein zu einer Art Vorstadtsiedlung umregeln zu wollen. Man bewege sich hier in einem Grenzbereich, der keinesfalls überschritten werden dürfe. Die SPD-Fraktion werde diesen Schritt noch mitgehen, darüber hinaus gehende Regelungen werde sie allerdings nicht mittragen.
Der Oberbürgermeister führt aus, dass man mit der Regelung zu § 4 versucht habe, die vorzüglich an den Sonntagen herrschende Problematik der umher fliegenden Zeitungen in den Griff zu bekommen, zu der es bisher keine Handhabe gebe.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, wundert sich über die jetzige Detaildiskussion, sei es doch eigentlich Usus, dass zunächst in den Fachausschüssen beraten und das hieraus resultierende Ergebnis dem Rat der Stadt vorgestellt werde.
Im Übrigen vertrete die Fraktion Die Linke die Ansicht, dass sozialpolitische Probleme nicht mit dem Instrument des Ordnungsrechtes lösbar seien. Entsprechend teile sie die eben von Ratsherrn Servos vertretene Ansicht, dass man keine klinisch reine Stadt herbei regeln könne. Auch sei die bereits angesprochene Frage der Umsetzung der Verordnung, gerade vor dem Hintergrund der jetzt schon bestehenden personellen Vakanzen, mit der entsprechenden Geduld zu beantworten. Glücklicherweise sei Aachen von Ordnungsexzessen wie in anderen Städten verschont geblieben, dies solle auch in Zukunft so bleiben.
Der Oberbürgermeister weist noch einmal auf die in der Vorlage genannte Beratungsfolge hin. Die Vorlage werde insgesamt in acht Ausschüssen beraten, bevor sie in der Ratssitzung im Juli endgültig beraten werde.
Ratsherr Schnitzler, UWG, zitiert das in § 4 Abs. 7 der Verordnung enthaltene Verbot der Flaschentsorgung von für die Rohstoffrückgewinnung vorgesehenen Behältern und nimmt Bezug auf die im September vergangenen Jahres gegründete Initiative Pfand gehört daneben, die sich für diejenigen einsetzt, die durch das Einsammeln von Leergut versuchen, die eigene Armut ein Stück weit zu relativieren. Sicherlich seien Verbote an der ein oder anderen Stelle sinnvoll, allerdings sei es sinnvoller, zu bestimmten Verhaltensweisen zu motivieren, die der öffentlichen Ordnung dienen. Da auch er der Meinung sei, dass man hier bestimmte Grenzen fast schon überschreite, beantrage er, § 4 Abs. 7 der Verordnung durch den Satz: Pfandflaschen bleiben von dem Verbot ausgeschlossen zu ergänzen und über diesen Antrag abstimmen zu lassen.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, weist darauf hin, dass trotz der in Gang gesetzten sozialpolitischen Diskussion hier lediglich der Beschluss zur Weitergabe der Vorlage an die Bezirksvertretungen zu fassen sei.
Der Oberbürgermeister weist ergänzend darauf hin, dass die Vorlage lediglich der Kenntnisnahme dient. Entsprechend könne auch der Antrag von Ratsherrn Schnitzler lediglich zur Kenntnis genommen werden. Der Antrag könne entsprechend bei der Beschlussfassung aufgenommen werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt von der Absicht zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 einstimmig Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.
Anlagen zur Vorlage
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